
Leistungen
Was ich anbiete.

Ablauf einer Therapie
1)
Sprechstunde
In der psychotherapeutischen Sprechstunde geht es um ein erstes Kennenlernen. Wir schauen gemeinsam, wo Sie gerade stehen, ob eine Psychotherapie sinnvoll ist und welches Vorgehen in Ihrer Situation passend wäre.
2)
Probatorische Sitzungen
Wenn wir entscheiden, den Weg gemeinsam weiterzugehen, folgen mehrere sogenannte probatorische Sitzungen. In diesen Terminen lernen wir uns intensiver kennen. Ich nehme mir Zeit für Ihre persönliche Geschichte und für eine vertiefte diagnostische Einschätzung – dazu können auch Fragebögen gehören. Gemeinsam entwickeln wir erste Ziele für die Therapie und besprechen, wie wir diese konkret angehen wollen.
3)
Therapie: Kurzeit- und Langzeittherapie
Therapie – orientiert an dem, was wir in der Probatorik erarbeitet haben. Es geht darum, Zusammenhänge zu verstehen, hilfreiche neue Wege zu entwickeln und Schritt für Schritt Veränderung zu ermöglichen. Der Umfang der Therapie richtet sich nach dem Bedarf und wird gemeinsam besprochen.
- Kurzzeittherapie 1: Sind 12 Sitzungen
- Kurzzeittherapie 2: Sind weitere 12 Sitzungen
- Langzeittherapie: Sind bis zu 60 Sitzungen
- Üblicherweise findet die Therapie einmal wöchentlich à 50 Minuten statt.
Je nach Verlauf und Thema kann es sinnvoll sein, vereinzelt Doppelstunden zu planen. Gegen Ende der Therapie machen es größere Abstände leichter, einen guten Übergang zu gestalten.
Wenn Sie noch mehr über Psychotherapie allgemein erfahren möchten, finden Sie hier weitere Infos.
Kosten & Abrechnung einer Therapie
Gesetzlich Versicherte (GKV)
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die vollen Kosten einer Psychotherapie, sofern Sie einen kassenärztlich zugelassenen Therapieplatz erhalten.
Sollten Sie keinen kassenärztlich zugelassenen Therapieplatz innerhalb von drei Monaten finden, kann es unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, eine private Therapie über Ihre gesetzliche Krankenkasse zu finanzieren. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie trotz Bemühungen keinen Platz gefunden haben. Allerdings werden solche Anträge zunehmend seltener bewilligt – oder die Bearbeitung dauert sehr lange. Bei Fragen unterstütze ich Sie gerne.
Wenn Sie noch mehr über das Kostenerstattungsverfahren erfahren möchten, finden Sie hier weitere Infos
Privatversicherte
In der Regel übernehmen auch private Krankenversicherungen die Kosten – in welchem Umfang, hängt vom individuellen Vertrag ab. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie direkt bei Ihrer Versicherung.
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP), sowie den überarbeiteten Abrechnungsempfehlungen (Stand: Juli 2024). Je nach Verfahren liegen die Kosten pro Sitzung derzeit zwischen 134,06 € und 167,58 €. Zusätzlich können Kosten für diagnostische Verfahren, Testauswertungen oder die Erstellung von Berichten anfallen.
Gebührenordnung
Beihilfe
Wenn Sie Beihilfe berechtigt sind, übernimmt diese in der Regel einen Teil der Therapiekosten. Der verbleibende Anteil wird von Ihrer privaten Krankenversicherung getragen. Auch hier lohnt sich eine frühzeitige Rücksprache mit beiden Stellen.
Selbstzahler:innen
Wenn Sie keine Diagnose dokumentiert haben möchten – etwa aus beruflichen oder persönlichen Gründen –, ist es auch möglich, die Therapie selbst zu zahlen. Dabei liegen die Kosten pro Sitzung bei 150€. In diesem Fall unterliegen Sie keiner Antragstellung bei Krankenkassen, die Inhalte bleiben vollständig vertraulich.
